Allgemeine Geschäftsbedingungen der LMS – Leipzig Medical School
(Stand: 02.12.2016)
§ 1 Allgemeines
- Juristischer Träger der LMS – Leipzig Medical School ist die Gesellschaft ProBildung e.V. Leipzig.
- Die Leipzig Medical School führt Aus-, Fort- und Weiterbildungen durch, die dem Nutzen für jeden Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“ m/w genannt) verpflichtet sind und in einem vernünftigen und sachdienlichen Miteinander aller Beteiligter organisiert werden.
- Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Leistungen bei der Vermittlung von Inhalten und Kompetenzen, wie sie zu den jeweiligen Bildungsangeboten beschrieben sind. Es gilt die jeweilige Kursbeschreibung, die online abrufbar ist und die konkreten Details zum jeweiligen Bildungsangebot ausweist. Mit deren Festlegungen und Bestimmungen wird diese Kursbeschreibung Bestandteil eines Dienstleistungsvertrages. Nicht Gegenstand ist die Erzielung eines bestimmten Erfolges.
- Der Kursteilnehmer gibt ein verbindliches Angebot ab, indem er entweder das online zur Verfügung gestellte Anmeldeformular ausfüllt und unterschrieben per Post zusendet oder das Online-Formular direkt ausfüllt und mit einem Klick auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig anmelden“ online übermittelt.
- Erklärt die LMS – Leipzig Medical School schriftlich per Post oder E-Mail die Annahme der Anmeldung, kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zweitpunkt der Anmeldung wirksamen Fassung gelten. Ist die Teilnehmerzahl begrenzt, entscheidet die zeitliche Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Vergabe der Lehrgangsplätze.
- Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Teilnehmers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung stimmt die LMS – Leipzig Medical School ausdrücklich schriftlich zu.
- Die LMS – Leipzig Medical School verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Bildungsangebotes in allen beschriebenen Bestandteilen. Darüber hinaus verpflichtet sich die LMS – Leipzig Medical School, alles Streben nach besten Lern- und Studienergebnissen nach Möglichkeit zu unterstützen.
§ 2 Zahlung der Gebühren
- Jede Zahlung erfolgt bargeldlos nach entsprechender Rechnungslegung durch die LMS – Leipzig Medical School. Bei dem jeweiligen Gesamtpreis fällt keine Mehrwertsteuer an (gem. § 4 Nr. 21 Buchst. a) und Doppelbuchst. bb) UStG).
- Das Leistungsentgelt bzw. die Lehrgangsgebühren sind bei Lehrgängen, die weniger als einen Monat dauern, vor Beginn des Lehrganges zu überweisen. Es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes angeboten und entsprechend vereinbart.
- Für Lehrgänge, die länger als einen Monat dauern, ist das Leistungsentgelt 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Einmalzahlung im Kurs Vorsemester Medizin wird ein Nachlass i.H.v. 10% gewährt.
- Für Lehrgänge, die länger als einen Monat dauern, ist grundsätzlich eine Vereinbarung zu Ratenzahlungen möglich. Mit der Anmeldung wählt der Teilnehmer eine Zahlungsvariante aus, und mit Annahme dieser Anmeldung durch die LMS – Leipzig Medical School gilt diese als getroffen.
- Für alle Zahlungsfristen ist maßgeblich der Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto des juristischen Trägers der LMS – Leipzig Medical School, der Gesellschaft ProBildung e.V. Leipzig.
- Wird ein Lehrgang von der LMS – Leipzig Medical School abgesagt, werden bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet. Darüber hinaus hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
- Das Leistungsentgelt ist für die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages auch dann zu zahlen, wenn der Teilnehmer an den Veranstaltungen nicht teilnimmt, Leistungsnachweise wie Prüfungen, Klausuren oder Testate nicht erbringt oder das Ausbildungsziel endgültig nicht mehr erreichen kann. Für die Anrechnung ersparter Aufwendungen gilt § 615 BGB.
- Persönliche Arbeitsmaterialien (z.B. Anatomischer Atlas oder spezielle Lehrbücher) sowie Getränke und Verpflegung sind nicht Bestandteil der gezahlten Kursgebühr.
§ 3 Kündigung oder Rücktritt des Teilnehmers
- Bei Rücktritt des Teilnehmers vom Dienstleistungsvertrag vor Beginn der Dienstleistung sind folgende Lehrgangsgebühren fällig:
- Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kursanmeldung: keine Gebühren
- Bei Rücktritt am 15. – 29. Tag nach Eingang der Kursanmeldung: 25% der Kursgebühren
- Bei Rücktritt ab dem 30. Tag nach Eingang Kursanmeldung: 50% der Kursgebühren
- Bei Rücktritt ab dem Tag des Lehrgangbeginns: 100% der Kursgebühren
- Eine Kündigung bzw. ein Rücktritt von dem Dienstleistungsvertrag hat stets in Textform (auch E-Mail) zu erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Eingangs bei der LMS – Leipzig Medical School.
- Dem Vertragspartner im Vorsemester Medizin wird ein Sonderkündigungsrecht vom Vertrag für den Fall eingeräumt, dass der Vertragspartner für einen Studienplatz der Zahn-, Human- oder Tiermedizin an einer staatlichen deutschen Hochschule immatrikuliert wird. Dazu ist der Nachweis mit einer Immatrikulationsbescheinigung zu führen.
Im Falle des Sonderkündigungsrechtes gilt:
a) Erfolgt der Rücktritt bis 14 Tage vor dem Beginntermin, werden keine Lehrgangsgebühren fällig.
b) Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt werden 10% des gesamten Leistungsentgeltes zzgl. eines Anteils für jeden Lehrgangstag fällig, an dem der Dienstleistungsvertrag rechtswirksam war. Dieser Anteil berechnet sich nach der einfachen Formel: Quotient aus den Gesamtgebühren und den dafür vorgesehenen gesamten Lehrgangstagen multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen der Dienstleistungsvertrag rechtswirksam war. - Das Sonderkündigungsrecht gilt ausschließlich für den Fall, dass der Studienstart an einer deutschen Hochschule vor oder innerhalb der Rechtswirksamkeit des Dienstleistungsvertrages liegt. Sollte der Studienbeginn nach dem regulären Auslaufen des Vertrages mit Kursende liegen, findet das Sonderkündigungsrecht keine Anwendung.
§ 4 Verschiebung oder Rücktritt seitens der LMS – Leipzig Medical School
- Sollten Unterrichtseinheiten aus wichtigem Grund, insbesondere bei Verhinderung einer Lehrkraft, nicht stattfinden können, sorgt die LMS – Leipzig Medical School nach Möglichkeit für adäquaten Ersatz, der auch zeitlich verschoben sein kann.
- Die LMS – Leipzig Medical School ist zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund im Sinne des § 626 BGB berechtigt.
Ein solcher wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn
a) ein Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Bildungsangebot der LMS – Leipzig Medical School eine gesetzwidrige Handlung durchführt. Insbesondere sei hingewiesen auf die Einhaltung der Nutzungsordnung für LAN und WLAN, die in den Räumlichkeiten der LMS für alle offen einsehbar ausliegt.
b) Ein Teilnehmer grobes Fehlverhalten zeigt oder häufiger als durch Ordnung gem. zutreffender Kursbeschreibung vom Unterricht fernbleibt. Im Krankheitsfall ist die LMS – Leipzig Medical School umgehend zu informieren. Eine Krankschreibung durch den Arzt ist binnen 3 Tagen vorzulegen.
c) Keine ausreichende Teilnehmerzahl für einen konkreten Lehrgang erreicht wird. - Der LMS – Leipzig Medical School steht das Recht zu, einen Teilnehmer von der Veranstaltung gänzlich auszuschließen, wenn dieser fällige Zahlungen trotz vorheriger Mahnung mit Fristsetzung von 14 Tagen nicht entrichtet hat.
- Kündigt die LMS – Leipzig Medical School aus einem Grund, der im Verhalten des Teilnehmers liegt, so bleibt das Leistungsentgelt bis zum nächstmöglichen Vertragsende geschuldet.
- Im Falle des Fehlens einer ausreichenden Teilnehmerzahl zu einem bestimmten Beginntermin kann die LMS – Leipzig Medical School einen alternativen Beginntermin bestimmen.
§ 5 Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (LMS – Leipzig Medical School, Theodor-Heuss-Str. 30, D-04328 Leipzig, info@leipzigmedicalschool.de, Tel: 0341 68 18 945) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, dass Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 6 Versicherungsschutz
- Der Teilnehmer hat selbst für seinen Versicherungsschutz Sorge zu tragen. Dies gilt insbesondere für eine Kranken-, eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung.
§ 7 Datenschutz
- Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Zu Zwecken der Vertragsabwicklung kommt es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kursteilnehmers kommen. Diese werden ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Dienstleistungsvertrages genutzt. Der Kursteilnehmer erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden. Des Weiteren gilt die Datenschutzerklärung der LMS – Leipzig Medical School.
§ 8 Haftung
- Die LMS – Leipzig Medical School haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die LMS – Leipzig Medical School ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die LMS – Leipzig Medical School in demselben Umfang.
- Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Nebenabreden zum Dienstleistungsvertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, der auch mit E-Mail genügt wird.
- Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder ist Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Leipzig.
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder undurchführbar sein, oder sollten sie ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.