Fallpauschale und Privatisierung

Zu Recht wird derzeit in den öffentlichen Medien das Gesundheitssystem kritisch diskutiert und in Teilen in Frage gestellt. Seit der Einführung der Fallpauschale und der zunehmenden Kommerzialisierung der Krankenhäuser, die noch begrenzt ist, kommen Zweifel an der Richtigkeit an dem aktuellen Versorgungssystem der Krankenhäuser auf.
Zur Erklärung des Begriffs Fallpauschale: Die Fallpauschale ist eine leistungsbezogene Vergütung im Gesundheitssystem, die pro Behandlungsfall abrechnet. Längere Liegezeiten der Patienten und Mehrkosten liegen allein im finanziellen Risikobereich der Krankenhäuser. Die Fallpauschale wurde neben Sonderentgelten, Abteilungs- und Basispflegesätzen in Form eines differenzierten Entgeltsystems eingeführt, mit dem Ziel, die Stabilität der Beitragssätze zu gewährleisten und die Kosten einzudämmen. In Deutschland wird jährlich eine Fallpauschalenvereinbarung, die zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der deutschen Krankenversicherung einheitlich beschlossen wird, herausgegeben. Großer Kritikpunkt in der Öffentlichkeit bei der Berechnung der Fallpauschale ist die Tatsache, dass hier die Lohnentwicklungen der Personalkosten nicht ausreichend mitberücksichtigt werden. Krankenhäuser müssen sich aus diesen Pauschalen komplett finanzieren und für einen reibungslosen Ablauf des Versorgungsauftrages sorgen. Hinzu kommt noch eine seit längerem rückläufige und unterschiedliche Investitionsfinanzierung der Länder. So sind nur noch 20 % der Krankenhäuser bei der Investitionsfinanzierung durch öffentliche Mittel versorgt. Milliardenschwerer Investitionsstau, Verschärfung der Wettbewerbssituation und sinkende Budgets führen zu schwierigen finanziellen Verhältnissen der Krankenhäuser. Aus dieser finanziell angespannten Ausgangssituation haben sich, gerade bei Krankenhäusern mit kommunalen Trägern, Privatinvestoren oder der Abschluss von Managementverträgen mit Dritten als Alternativen angeboten, die den Krankenhausbetrieb mit Hilfe betriebswirtschaftlicher Vorgehensweise vor Schließung schützen sollen. Dieser Trend zur Privatisierung der Krankenhäuser dauert bis heute weiter an. Sollte die Behandlung in Krankenhäusern mit kommunalen Trägern nicht als „öffentliches Gut“ weiterhin angeboten werden? Des Weiteren ist festzuhalten, dass die Zahl der Krankenhäuser deutlich gesunken ist, während die Zahl der Behandlungsfälle der Krankenhäuser im gleichen Zeitfenster gestiegen ist. Krankenhäuser werden nicht mehr als Dienstleistungsunternehmen, sondern als Wirtschaftsunternehmen gesehen. Die Verwaltung und Ärzte sind dazu angehalten, auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu handeln. Die beschriebene Sachlage führt also zu einer gesteigerten Arbeitsintensität und -verdichtung, zu einer bedenklich verkürzten Verweildauer der Patienten, zu einem erhöhten Kostendruck bei der Qualität, zu negativen Auswirkungen im Arzt-Patienten-Verhältnis und zur teilweisen Unterbesetzung von Personal, insbesondere Pflegepersonal. Von dieser Politik sind die Beschäftigten und vor allem die Patienten betroffen. Zu guter Letzt sei festgehalten, noch haben wir ein für alle zugängliches Gesundheitssystem mit Qualitätsanspruch.

Quellen:

http://www.aok-gesundheitspartner.de
http://publikationen.ub.uni-frankfurt.de
http://www.bundesaerztekammer.de