Ärztliche Prüfung

Die Ärztliche Prüfung unterteilt sich in drei Abschnitte, die umgangssprachlich auch als drei Staatsexamina bezeichnet werden. Der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist besser bekannt als Physikum und findet nach dem 4. Fachsemester statt. Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgt nach dem 10. Fachsemester. Nach Abschluss des Praktischen Jahres (PJ) wird der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abgelegt. Dem Bestehen der Ärztlichen Prüfung folgt die Erteilung der Approbation, die zur Ausübung ärztlicher Tätigkeiten ermächtigt.

Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ( = Physikum)

Die gemeinhin als “Physikum” bekannte Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen und findet nach der Vorklinik, also nach dem 4. Fachsemester, statt. Das Physikum gilt als größte Hürde innerhalb des Medizinstudiums nach der der für viele langersehnte klinische Studienabschnitt (Klinik) beginnt.

Prüfungsvoraussetzungen

Bevor die Prüfung abgelegt werden kann, ist ein dreimonatiger Krankenpflegedienst sowie ein Erste-Hilfe-Kurs zu absolvieren und dies entsprechend nachzuweisen. Bei der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung müssen außerdem einige persönliche Dokumenten (z.B. Geburtsurkunde, evtl. Eheurkunde, Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung) und ein Studienbuch der Universität mit dem Nachweis über alle abgelegten Kurse und Prüfungsleistungen eingereicht werden.

Schriftlicher Teil

In der schriftlichen Prüfung werden folgende Fächer geprüft:

  • Physik für Mediziner und Physiologie
  • Chemie für Mediziner und Biochemie/Molekularbiologie
  • Biologie für Mediziner und Anatomie
  • Grundlagen der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie

Die schriftliche Prüfung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) statt und dauert an beiden Prüfungstagen vier Stunden. Auf den ersten Prüfungstag entfallen die Fächer Physik, Physiologie, Chemie und Biochemie/Molekularbiologie, auf den zweiten die Stoffgebiete Biologie, Anatomie sowie Medizinische Psychologie und Soziologie. Die nächsten Prüfungstermine sind der 12. und 13. März 2019 sowie der 20. und 21. August 2019.[1] Insgesamt werden 320 Fragen im MC-Stil gestellt.

Mündlich-Praktischer Teil

Das mündliche-praktische Physikum umfasst “nur” die folgenden drei Fächer:

  • Anatomie
  • Biochemie/Molekularbiologie
  • Physiologie

Die Prüfungsgespräche der mündlich-praktischen Prüfung finden in Gruppen von maximal vier Prüflingen statt und dauern jeweils zwischen 45 min und 60 min. Die Termine werden vom entsprechenden Landesprüfungsamt festgelegt. Jeder Student bekommt während der Prüfung auch eine Praxisaufgabe z.B. das Erkennen und Zeichnen eines histologischen Präparates.

Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Diese schriftliche Prüfung wird auch oft als “zweites Staatsexamen” bezeichnet. Sie findet nach dem 10. Fachsemester vor Beginn des Praktischen Jahres (PJ) statt.

Prüfungsvoraussetzungen

Zugelassen zur Prüfung wird, wer erfolgreich Leistungsnachweise in den folgenden Fächern und Querschnittsbereichen erbringt:

  • Allgemeinmedizin
  • Anästhesiologie
  • Arbeitsmedizin
  • Sozialmedizin
  • Augenheilkunde
  • Chirurgie
  • Dermatologie, Venerologie
  • Frauenheilkunde, Geburtshilfe
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Humangenetik
  • Hygiene, Mikrobiologie, Virologie
  • Innere Medizin
  • Kinderheilkunde
  • Klinische Chemie, Laboratoriumsdiagnostik
  • Neurologie
  • Orthopädie
  • Pathologie
  • Pharmakologie, Toxikologie
  • Psychiatrie und Psychotherapie
  • Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
  • Rechtsmedizin
  • Urologie
  • Wahlfach
  • Epidemiologie, medizinische Biometrie und medizinische Informatik
  • Geschichte, Theorie, Ethik der Medizin
  • Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, Öffentliches Gesundheitswesen
  • Infektiologie, Immunologie
  • Klinisch-pathologische Konferenz
  • Klinische Umweltmedizin
  • Medizin des Alterns und des alten Menschen
  • Notfallmedizin
  • Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
  • Prävention, Gesundheitsförderung
  • Bildgebende Verfahren, Strahlenbehandlung, Strahlenschutz
  • Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren
  • Palliativmedizin
  • Schmerzmedizin

Weiterhin müssen Blockpraktika in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie, Kinderheilkunde, Frauenheilkunde, Allgemeinmedizin absolviert werden.

Prüfungsablauf

Zweimal im Jahr, im Frühjahr und im Herbst, wird die Prüfung durchgeführt. An drei aufeinanderfolgenden Tagen beantworten die Medizinstudierenden insgesamt 320 Fragen. Pro Tag stehen dafür fünf Stunden zur Verfügung. Die Prüfungsfragen im Multiple-Choice-Stil orientieren sich am vom IMPP auf Grundlage der Approbationsordnung festgelegten Gegenstandskatalog. Besonders ist, dass ein großer Anteil der Prüfungsfragen anhand von Fallstudien gestellt wird. Prüfungsgegenstand soll insbesondere sein:

  • die berufspraktischen Anforderungen an den Arzt
  • die wichtigsten Krankheitsbilder
  • fächerübergreifende und problemorientierte Fragestellungen

Prüfungstermine

Die nächsten Prüfungstermine sind im Frühjahr der 9. – 11. April 2019 sowie im Herbst der 08. – 10.10.2019.[2]

Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung

Der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bezeichnet die mündlich-praktische Prüfung (§30 ÄApprO) nach dem Praktischen Jahr (PJ).

Prüfungsablauf

Die Prüfung wird an zwei Tagen in Gruppen von maximal vier Prüflingen durchgeführt. Am ersten Prüfungstag erfolgt die praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Dazu bekommt der Student einen Patienten von der Prüfungskommission zur Durchführung von Anamnese und Untersuchung zugewiesen. Im Anschluss ist ein schriftlicher Bericht abzugeben, der die Anamnese, Diagnose, Prognose, den Behandlungsplan sowie eine Epikrise enthält.

Prüfungsinhalte

In der mündlichen Prüfung kommt es darauf an zu zeigen, die theoretischen Inhalte fallbezogen auf die Praxis anwenden zu können. Die Fragestellungen konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Innere Medizin, die Chirurgie und das im Praktischen Jahr absolvierte Wahlfach. Außerdem soll der Prüfling zeigen, dass er fächerübergreifende Grundkenntnisse besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügt. In der Gesamtheit beurteilen die drei Prüfer folgende Fähigkeiten:

  • Anamneseerhebung, klinische Untersuchungsmethoden, Technik und Auswertung der grundlegenden Laboratoriumsmethoden – bzw. Laborergebnisse
  • Prozess der Diagnosestellung, differentialdiagnostisches Denken
  • Kenntnisse in der Pathologie und Pathophysiologie, Erkennen pathogenetischer Zusammenhänge
  • Indikationsstellung konservativer und operativer Therapieformen, gesundheitsökonomisch sinnvolle Entscheidungsfindung
  • grundlegende pharmakologische Kenntnisse (Indikationen, Kontraindikationen, Regeln des Rezeptierens, arzneimittelrechtliche Vorschriften)
  • Grundkenntnisse der Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation, Einflüsse von Umwelt, Gesellschaft, Familie und Beruf auf die Gesundheit
  • grundlegende Prinzipien der Koordination von Behandlungsabläufen
  • ärztliche Verhaltensregeln, Fähigkeit auch chronisch und unheilbar Kranke sowie Sterbende zu betreuen

Weiterführende Links

Einzelnachweise

  1. https://www.impp.de/pruefungen/medizin/pr%C3%BCfungstermine.html
  2. https://www.impp.de/pruefungen/medizin/pr%C3%BCfungstermine.html