Approbation

Auf Antrag und nach Vorlage aller einzureichenden Dokumente (z.B. Lebenslauf, Geburtsurkunde, Führungszeugnis, Zeugnis über die Ärztliche Prüfung…) wird nach Bestehen des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung die Approbation durch Aushändigen einer Approbationsurkunde durch die entsprechende Landesbehörde erteilt. Die Approbation stellt die Erlaubnis zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit dar. Unter bestimmten Umständen kann die Approbation auch ruhen oder entzogen werden.