Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO)
Das Bundesministerium für Gesundheit erlässt auf Grundlage der Bundesärzteordnung (BÄO) die Approbationsordnung für Ärzte. Bundeseinheitlich werden hier Modalitäten zur Ausbildung, zu Prüfungsabläufen und Voraussetzungen für die Erteilung und den Widerruf der Approbation festgelegt.[1]
Natürlich gibt es genauso Approbationsordnungen für die Zahnmedizin (ZÄPrO)[2] sowie für die Tiermedizin (TAppV)[3], in denen gleiches für die entsprechenden Fachgebiete geregelt ist.