BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Ziel des BAföG ist es, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. [1]

Voraussetzungen für eine Förderung

Grundsätzlich ermöglicht die deutsche Staatsangehörigkeit die Förderung durch das BAföG. Aber auch EU-Bürgerinnen und Bürger sowie anerkannte Flüchtlinge bzw. Menschen, die eine Niederlassungserlaubnis besitzen können unter bestimmten Umständen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz finanziell unterstützt werden.
Antragstellende dürfen zu Beginn der Ausbildung nicht älter als 30 Jahre sein. Für Masterstudiengänge gilt ein maximales Alter von 35 Jahren. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Personen mit Kindern unter 10 Jahren.
Eine besondere Eignung für die zu fördernde Ausbildung ist nicht vorzuweisen.

Fördermöglichkeiten

Gefördert werden Erstausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen (ab Klasse 10), an Kollegs, Akademien und Hochschulen bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss sowie Fernunterrichtslehrgänge. Auch Ausbildungsaufenthalte im Ausland (z.B. Auslandsschuljahre, Praktika im Ausland) sind förderfähig.
Die Förderung einer Zweitausbildung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Auch für Studienabbrecher bzw. bei Wechsel des Studiengang gelten besondere Regeln.

Berechnung des BAföG und Höchstsatz

Der aktuelle BAföG-Höchstsatz (Stand 2019) liegt bei 735€. Wieviel Geld der Einzelne monatlich bekommt ist abhängig von der Ausbildung, den finanziellen Möglichkeiten der Antragstellenden bzw. ihren Familien und den persönlichen Lebensumständen. Solange die Eltern als unterhaltspflichtig gelten wird der BAföG-Satz auf Grundlage des Einkommens der Eltern berechnet (Familienabhängigkeit). Antragstellende mit Kindern unter 10 Jahren können einen Kinderbetreuungszuschlag bekommen, der pro Kind monatlich 130€ beträgt. Ein eigenes Vermögen von bis zu 7500€ wird nicht auf das BAföG angerechnet.

Dazuverdienen?

Maximal 450 Euro pro Monat können Geförderte hinzuverdienen, ohne dass es auf ihre Förderung angerechnet wird.

Rückzahlung

Studierende sowie Schülerinnen und Schüler an höheren Fachschulen erhalten die Hälfte des BAföGs als zinsloses Darlehen und müssen dieses frühestens nach 5 Jahren zurückzahlen. Die Rückzahlung ist auf 10.000€ begrenzt. Schülerinnen und Schüler erhalten das BAföG als Vollzuschuss.

Antragstellung

Studierende wenden sich an das Studentenwerk der Hochschule bzw. Universität, an der sie immatrikuliert sind. Das zuständige Amt für Ausbildungsförderung berät zur Antragstellung, die online oder in Papierform erfolgen kann.

Weiterführende Links

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium für Bildung und Forschung