Landesprüfungsamt

Das Landesprüfungsamt (LPA) ist eine Behörde auf Landesebene, die für die Organisation, Durchführung sowie Anerkennung staatlicher Prüfungen in akademischen Heilberufen zuständig ist. Es prüft die Voraussetzungen für Prüfungszulassungen, rechnet Praktika an (Famulatur, PJ) und wirkt je nach Bundesland bei der Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen mit bzw. ist dafür zuständig.

Aufgaben des Landesprüfungsamtes

Das Landesprüfungsamt übernimmt im Medizinstudium und in anderen akademischen Heilberufen eine zentrale Verwaltungs- und Prüfungsfunktion. Zu seinen wichtigsten Aufgaben zählen:

Zulassung zu staatlichen Prüfungen

Das LPA prüft, ob Studierende die formalen Voraussetzungen für die Teilnahme an staatlichen Prüfungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem der Nachweis aller erforderlichen Leistungsnachweise, Praktika und Studienzeiten gemäß der jeweiligen Approbationsordnung.

Organisation und Durchführung staatlicher Prüfungen

In Zusammenarbeit mit dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist das Landesprüfungsamt für die organisatorische Durchführung der staatlichen Prüfungsabschnitte zuständig, etwa des Physikums sowie der weiteren Abschnitte der Ärztlichen Prüfung.

Anerkennung und Anrechnung von Praktika

Das Landesprüfungsamt erkennt verpflichtende Ausbildungsabschnitte wie das Krankenpflegepraktikum, die Famulatur und das Praktische Jahr (PJ) an. Dabei prüft es, ob Umfang, Inhalte und zeitliche Vorgaben den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnissen

Nach erfolgreichem Abschluss der staatlichen Prüfungen ist das Landesprüfungsamt für die Erteilung der Approbation zuständig. In bestimmten Fällen kann es auch eine befristete Berufserlaubnis ausstellen, beispielsweise bei ausländischen Abschlüssen.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Für Absolventinnen und Absolventen eines Medizinstudiums im Ausland prüft das LPA die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der deutschen Ausbildung und entscheidet über weitere Auflagen oder Anpassungsmaßnahmen.

Übersicht der Landesprüfungsämter

BundeslandStadtLink
Baden WürttembergStuttgarthttps://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/seiten/inlaendische-abschluesse-akad/
BayernMünchenhttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/37198/244210/227491/gebaeude/35176/index.html
BerlinBerlinhttps://service.berlin.de/standort/324799/
BrandenburgPotsdamhttps://lavg.brandenburg.de/lavg/de/gesundheit/akademische-heilberufe/
BremenBremenhttps://www.gesundheit.bremen.de/das_ressort/abteilung_gesundheit/referat_40-1733
HamburgHamburghttps://www.hamburg.de/landespruefungsamt/
HessenDarmstadthttps://hlfgp.hessen.de/akademische-gesundheitsberufe/staatliche-pruefungen-sowie-studienrelevante-antraege
Mecklenburg-VorpommernRostockhttp://www.lagus.mv-regierung.de/LPH/
NiedersachsenHannoverhttp://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/abteilung_2landespruefungsamt/landespruefungsamt-150228.html
Nordrhein-WestfalenDüsseldorfhttps://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie
Rheinland-PfalzMainzhttps://lsjv.rlp.de/themen/gesundheit/gesundheitsberufe/landespruefungsamt-fuer-akademische-heilberufe
SaarlandSaarbrückenhttps://www.saarland.de/las/DE/themen/gesundheitsberufe/gesundheitsberufe.html
SachsenDresdenhttps://www.lds.sachsen.de/lpa/
Sachsen-AnhaltHalle (Saale)https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landespruefungsamt-fuer-gesundheitsberufe/
Schleswig-HolsteinNeumünsterhttps://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LASG/Aufgaben/Gesundheitsberufe
ThüringenWeimarhttps://landesverwaltungsamt.thueringen.de/soziales/gesundheitswesen/heilberufe

Häufig gestellte Fragen

Das Landesprüfungsamt ist unter anderem für die Zulassung zu staatlichen Prüfungen, die Anerkennung vorgeschriebener Praktika sowie die organisatorische Durchführung der ärztlichen Prüfungen zuständig.

Ja, das Landesprüfungsamt ist eine staatliche Behörde auf Landesebene. Es ist organisatorisch je nach Bundesland einer Landesverwaltung zugeordnet und nimmt hoheitliche Aufgaben im Bereich staatlicher Prüfungen und Approbationen wahr.

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erstellt bundesweit die Prüfungsfragen für die staatlichen Prüfungen. Das Landesprüfungsamt übernimmt hingegen die organisatorische Abwicklung, Zulassung und Durchführung der Prüfungen auf Landesebene.

Ein Kontakt entsteht insbesondere vor den staatlichen Prüfungen, bei der Anerkennung von Pflichtpraktika wie Famulatur oder Praktischem Jahr sowie im Zusammenhang mit der Approbation nach Studienabschluss.

Ja, Landesprüfungsämter sind nicht nur für das Medizinstudium zuständig, sondern übernehmen vergleichbare Aufgaben auch für andere akademische Heilberufe, etwa in der Zahnmedizin oder Pharmazie, auf Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.