Staatsexamen
Der angestrebte Abschluss eines Medizinstudenten ist das Staatsexamen. Gemeinhin ist der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung als erstes, der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung als zweites und der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung als drittes Staatsexamen bekannt. Die Prüfungen werden von einer staatlichen Behörde (Prüfungsamt) veranstaltet.