Famulatur

Die Famulatur ist ein Pflichtpraktikum über 4 Monate , bestehend aus 3 Teilen, nach dem bestandenen Ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Physikum). Nur mit der absolvierten Famulatur ist eine Anmeldung zum Zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung (Hammerexamen) möglich.

Ziele der Famulatur

Die Famulatur soll die Medizinstudierenden nach Bestehen des Physikums mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Der Famulus (lat.: Diener) oder Famulant soll ärztliche Tätigkeiten unter Anleitung und Aufsicht durchführen. Ziel ist es, voll in den Klinik- oder Praxisalltag integriert zu sein. Dazu gehören ärztliche Visiten, Anamnesegespräche und körperliche Untersuchungen, Operationen, Fallkonferenzen, Besprechungen genauso wie Patientengespräche und Hausbesuche. Die Famulatur ist oft die erste Gelegenheit für Studierende, die Blutentnahme und das Legen von Venenverweilkathetern zu erlernen und selbstständig durchzuführen.

Abschnitte der Famulatur

Die viermonatige Famulatur (4 x 30 Kalendertage) muss nach Bestehen des Physikums (Erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung) in der unterrichtsfreien Zeit abgeleistet werden, so legt es die Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO §7)[1] fest. Außerdem ist vorgeschrieben, dass sich die Famulatur in bestimmte Abschnitte gliedern muss:

  • ein Monat (30 Kalendertage): in einer Einrichtung der ambulanten Krankenversorgung, die ärztlich geleitet wird, oder einer geeigneten ärztlichen Praxis
  • zwei Monate (60 Kalendertage): in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung
  • ein Monat (30 Kalendertage): in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung (dazu zählen z.B. Allgemeinärzte, Kinderärzte, Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben)

Bundeslandspezifische Regelungen, z.B. die Möglichkeit auch Abschnitte von nur 15 Tagen ableisten zu können, sind über die entsprechenden Landesprüfungsämter zu erfahren. Die Famulatur ist in einer vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren. Dazu zählen die Semesterferien, offizielle Ferien (z. B. Weihnachtsferien) und auch Urlaubssemester.

Famulatur in einem klinisch-theoretischen Fachbereich

Zu den klinisch-theoretischen Fachbereichen zählen z.B. Pathologie, Rechtsmedizin, Klinische Chemie, u.a. Soweit ein klinischer Bezug zur Patienten- und Krankenversorgung vorhanden ist, kann eine Famulatur von 30 Tagen auch in diesen Bereichen anerkannt werden. Zum Teil bedarf es im Vorfeld einer Abstimmung mit dem entsprechenden Landesprüfungsamt (z.B. formloser schriftlicher Antrag). Zu beachten ist, dass diese als Praxisfamulatur anerkannte Zeit nicht den Einsatz in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung ersetzt.

Famulaturzeugnis

Um sich zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmelden zu können, muss die Famulatur durch Zeugnisse der einzelnen Abschnitte nachgewiesen werden.

Das Zeugnis muss ist ein vorgegebenes Formular, das die Originalunterschrift des Arztes, unter dessen Leitung die Famulatur abgeleistet wurde, enthalten muss. Wichtig ist, dass das Zeugnisdokument nicht vordatiert ist. Das Ausstellungsdatum (Tag der Unterschrift des Arztes) darf nicht vor dem Ende der Famulatur liegen.

Auslandsfamulatur

Die Famulatur kann ganz oder teilweise im Ausland abgeleistet werden (§ 7 Abs. 3 ÄAppO). Allerdings bedürfen im Ausland erbrachte Famulaturen grundsätzlich der Anerkennung durch das jeweilige Landesprüfungsamt. Nach Ableistung der Auslandsfamulatur ist die Anerkennung schriftlich beim Landesprüfungsamt zu beantragen. Zu beachten ist außerdem, dass aus dem beizulegenden Zeugnis eindeutig hervorgehen muss, ob es sich um eine Krankenhaus oder eine Praxisfamulatur handelt. Mit der Planung einer Famulatur im Ausland kann man nicht früh genug beginnen (Finanzierung, Versicherung, Impfungen, Sprache etc.).

Vergütung

Nicht jede Klinik bzw. Praxis zahlt eine Aufwandsentschädigung – wenn, dann sind es eher die kleineren Häuser, an denen die Famulatur vergütet wird. Oft allerdings beschränkt sich die “Vergütung” auf das Bereitstellen der Arbeitskleidung und/oder Unterkunft sowie ein kostenfreies Mittagessen.

Wie finde ich einen geeigneten Famulaturplatz?

Bei der Planung der einzelnen Famulaturabschnitte sollte man sich über einige Fragen im Vorfeld Gedanken machen:

  • Wie teile ich die einzelnen Teile auf den klinischen Studienabschnitt auf? Welche vorlesungsfreien Zeiten nutze ich?
  • Möchte ich einen Teil der Famulatur im Ausland absolvieren?
  • Wie lange möchte ich famulieren bzw. wie kann ich die Zeit in Klinik und Praxis splitten?
  • Möchte ich möglichst viele unterschiedliche Fachgebiete sehen oder lege ich mich auf ein spezielles Fach fest?
  • Wieviel Wert lege ich auf eine Vergütung?
  • Was ist mir bei der Auswahl der Klinik/Praxis besonders wichtig? (Größe, Standort, Spezialisierung, Lehrangebote, bisherige Erfahrungen mit der Einrichtung u.a.)
  • Kenne ich Kommilitonen, die mir Ihre Erfahrungen aus bestimmten Fachgebieten oder Einrichtungen berichten können?

Eine Entscheidungshilfe kann das Famulaturranking sein oder Erfahrungsberichte, die im Netz von verschiedenen Plattformen bereitgestellt werden.

Weiterführende Links

Einzelnachweise

  1. Approbationsordnung für Ärzte