Zweitstudium Medizin

Wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und sich anschließend nochmals auf einen Studienplatz bewirbt, gilt als Zweitstudienbewerber.

Zulassungsbeschränkungen und NC

Eine Sonderquote von bundesweit einheitlich 3% regelt die Zulassung der Interessierten für ein Zweitstudium. Auswahlkriterium für ein Zweitstudium ist eine Messzahl, die sich aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus der Begründung für den Zweitstudienwunsch zusammensetzt. Die Messzahlen, mit denen eine Zulassung im entsprechenden Semester möglich war, sind bei hochschulstart einzusehen. Bei gleicher Messzahl entscheiden als nachrangige Kriterien ein abgeleisteter Dienst und dann das Los über die Zulassung. Ein Nachrückverfahren gibt es für Zweitstudienbewerber nicht.

Unterschied: Studierende im Erst- und Zweitstudium

Nach der Immatrikulation besteht kein Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudierenden des gleichen Studiengangs. Sowohl Studierene im Erststudium als auch im Zweitstudium müssen genau dieselben Leistungen erbringen und werden gleich bewertet. Allerdings können Studienleistungen des Erststudiums prinzipiell auf das Zweitstudium angerechnet werden, sofern der Prüfungsausschuss die inhaltliche Gleichwertigkeit feststellt. Über die Anrechnung von Studienleistungen aus einem Erststudium auf ein Zweitstudium entscheidet wie bei Studiengangs- oder Hochschulwechsel immer der Prüfungsausschuss in jedem Einzelfall.

Ein Zweitstudium ist nicht förderungsfähig durch BAföG. Begründete Härtefälle können eine Ausnahme darstellen, was aber in jedem Einzelfall individuell zu prüfen ist.
Außer in begründeten Härtefällen oder wenn das Zweitstudium für den angestrebten Beruf erforderlich ist, sind Zweitstudien nicht nach BAföG förderungsfähig. Zweitstudierende sind außerdem von den meisten Stipendiatenprogrammen ausgeschlossen.

BAföG und Stipendien

Ein Zweitstudium ist nicht förderungsfähig durch BAföG. Begründete Härtefälle können eine Ausnahme darstellen, was aber in jedem Einzelfall individuell zu prüfen ist. Studierende in einem Zweitstudium sind von den meisten Stipendiatenprogrammen ausgeschlossen.

Kosten und Gebühren für ein Zweitstudium

In Deutschland werden weitestgehend keine Studiengebühren (zusätzlich zu den Semesterbeiträgen) für ein Zweitstudium erhoben. Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt erhaben aber Studiengebühren für Studierende in einem Zweitstudium. Die Universität Leipzig berechnet aktuell beispielsweise 350,00 EUR pro Semester für Studierende in einem Zweitstudium.[1]

UniversitätQuoteStudiengebühren Zweitstudium*
RWTH Aachen University3%keine
Charité - Universitätsmedizin Berlin3%keine
Universität Bochum3%keine
Universität Bonn3%keine
Universität Bonn-Siegen3%keine
Technische Universität Dresden3%350,00 EUR
Universität Duisburg-Essen3%keine
Universität Düsseldorf3%keine
Universität Erlangen-Nürnberg3%keine
Universität Frankfurt3%keine
Universität Freiburg3%650,00 EUR
Universität Gießen3%keine
Universität Göttingen3%keine
Universität Greifswald3%keine
Universität Halle-Wittenberg3%500,00 EUR
Universität Hamburg3%keine
Medizinische Hochschule Hannover3%keine
Universität Heidelberg3%650,00 EUR
Universität Heidelberg/Mannheim3%650,00 EUR
Universität Jena3%keine
Universität Kiel3%keine
Universität Köln3%keine
Universität Leipzig3%350,00 EUR
Universität Lübeck3%keine
Universität Magdeburg3%500,00 EUR
Universität Mainz3%650,00 EUR
Universität Marburg3%keine
Universität München3%keine
Technische Universität München3%keine
Universität Münster3%keine
Universität Oldenburg3%keine
Universität Regensburg3%keine
Universität Rostock3%keine
Universität des Saarlandes3%keine
Universität Tübingen3%650,00 EUR
Universität Ulm3%650,00 EUR
Universität Würzburg3%keine

*Achtung:
Die Studiengebühren werden zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag erhoben.

Weiterführende Links

Einzelnachweise

  1. https://www.uni-leipzig.de/studium/im-studium/studiengebuehren/