Zweitstudium Medizin
Wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen hat und sich anschließend nochmals auf einen Studienplatz bewirbt, gilt als Zweitstudienbewerber.
Inhaltsverzeichnis
Zulassungsbeschränkungen und NC
Eine Sonderquote von bundesweit einheitlich 3% regelt die Zulassung der Interessierten für ein Zweitstudium. Auswahlkriterium für ein Zweitstudium ist eine Messzahl, die sich aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und aus der Begründung für den Zweitstudienwunsch zusammensetzt. Die Messzahlen, mit denen eine Zulassung im entsprechenden Semester möglich war, sind bei hochschulstart einzusehen. Bei gleicher Messzahl entscheiden als nachrangige Kriterien ein abgeleisteter Dienst und dann das Los über die Zulassung. Ein Nachrückverfahren gibt es für Zweitstudienbewerber nicht.
Unterschied: Studierende im Erst- und Zweitstudium
Nach der Immatrikulation besteht kein Unterschied zwischen Erst- und Zweitstudierenden des gleichen Studiengangs. Sowohl Studierene im Erststudium als auch im Zweitstudium müssen genau dieselben Leistungen erbringen und werden gleich bewertet. Allerdings können Studienleistungen des Erststudiums prinzipiell auf das Zweitstudium angerechnet werden, sofern der Prüfungsausschuss die inhaltliche Gleichwertigkeit feststellt. Über die Anrechnung von Studienleistungen aus einem Erststudium auf ein Zweitstudium entscheidet wie bei Studiengangs- oder Hochschulwechsel immer der Prüfungsausschuss in jedem Einzelfall.
Ein Zweitstudium ist nicht förderungsfähig durch BAföG. Begründete Härtefälle können eine Ausnahme darstellen, was aber in jedem Einzelfall individuell zu prüfen ist.
Außer in begründeten Härtefällen oder wenn das Zweitstudium für den angestrebten Beruf erforderlich ist, sind Zweitstudien nicht nach BAföG förderungsfähig. Zweitstudierende sind außerdem von den meisten Stipendiatenprogrammen ausgeschlossen.
BAföG und Stipendien
Ein Zweitstudium ist nicht förderungsfähig durch BAföG. Begründete Härtefälle können eine Ausnahme darstellen, was aber in jedem Einzelfall individuell zu prüfen ist. Studierende in einem Zweitstudium sind von den meisten Stipendiatenprogrammen ausgeschlossen.
Kosten und Gebühren für ein Zweitstudium
In Deutschland werden weitestgehend keine Studiengebühren (zusätzlich zu den Semesterbeiträgen) für ein Zweitstudium erhoben. Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen sowie Sachsen-Anhalt erhaben aber Studiengebühren für Studierende in einem Zweitstudium. Die Universität Leipzig berechnet aktuell beispielsweise 350,00 EUR pro Semester für Studierende in einem Zweitstudium.[1]
Universität | Quote | Studiengebühren Zweitstudium* |
---|---|---|
RWTH Aachen University | 3% | keine |
Charité - Universitätsmedizin Berlin | 3% | keine |
Universität Bochum | 3% | keine |
Universität Bonn | 3% | keine |
Universität Bonn-Siegen | 3% | keine |
Technische Universität Dresden | 3% | 350,00 EUR |
Universität Duisburg-Essen | 3% | keine |
Universität Düsseldorf | 3% | keine |
Universität Erlangen-Nürnberg | 3% | keine |
Universität Frankfurt | 3% | keine |
Universität Freiburg | 3% | 650,00 EUR |
Universität Gießen | 3% | keine |
Universität Göttingen | 3% | keine |
Universität Greifswald | 3% | keine |
Universität Halle-Wittenberg | 3% | 500,00 EUR |
Universität Hamburg | 3% | keine |
Medizinische Hochschule Hannover | 3% | keine |
Universität Heidelberg | 3% | 650,00 EUR |
Universität Heidelberg/Mannheim | 3% | 650,00 EUR |
Universität Jena | 3% | keine |
Universität Kiel | 3% | keine |
Universität Köln | 3% | keine |
Universität Leipzig | 3% | 350,00 EUR |
Universität Lübeck | 3% | keine |
Universität Magdeburg | 3% | 500,00 EUR |
Universität Mainz | 3% | 650,00 EUR |
Universität Marburg | 3% | keine |
Universität München | 3% | keine |
Technische Universität München | 3% | keine |
Universität Münster | 3% | keine |
Universität Oldenburg | 3% | keine |
Universität Regensburg | 3% | keine |
Universität Rostock | 3% | keine |
Universität des Saarlandes | 3% | keine |
Universität Tübingen | 3% | 650,00 EUR |
Universität Ulm | 3% | 650,00 EUR |
Universität Würzburg | 3% | keine |
*Achtung:
Die Studiengebühren werden zusätzlich zum regulären Semesterbeitrag erhoben.